STIFTUNGSVEREIN

Stiftungsverein

Der Stiftungsverein Zukunft für Menschen mit Behinderung e.V. verwaltet die Stiftung nach den Vorgaben der Stiftungssatzung und berichtet darüber einmal jährlich dem Stifter, der durch das Kuratorium vertreten wird.
Die Organe des Stiftungsvereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§2
Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Verwaltung des Stiftungsvermögens der Stiftung Zukunft für Menschen mit Behinderung und die Vergabe der Stiftungsmittel. Diese Zwecke verfolgt der Verein in ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Weise im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung. Alle Mittel des Vereins sind ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden.

Zur Satzung des Stiftungsvereins

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