Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden. Neben anderen Themen stehen immer der Finanz- und Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres, die Mittelverwendung, der Haushaltsplan für das kommende Jahr sowie die Entlastung des Vorstands durch das Kuratorium des Stifters auf der Tagesordnung. Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Stiftungsvereins werden. Der Vorstand entscheidet über das Aufnahmegesuch. Die Mitgliederversammlung beschließt u.a. die Höhe der Mitgliedsbeiträge, bisher wurden keine erhoben.
Sie möchten Mitglied werden? Bitte füllen Sie nur den Aufnahmeantrag aus und senden ihn an unsere Kontaktadresse.
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