Stiftung-Satzung

Stiftung

In der Satzung der Stiftung Zukunft für Menschen mit Behinderung ist vor allem der Stiftungszweck in §2 dargelegt.

§2
Stiftungszweck

Der Zweck der Stiftung ist die Sicherung der Lebenspflege älterer geistig behinderter oder krank werdender geistig behinderter Menschen. Dieser Zweck soll vorrangig im Hinblick auf denjenigen Personenkreis verfolgt werden, der in den Einrichtungen des Stifters Zukunftssicherung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung wohnt oder wohnen wird.

Der Treuhänder (Stiftungsverein) §5 übernimmt die Verwaltung und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszwecks.
§6 der Satzung definiert das Kuratorium, das vom Stifter zu benennen ist.

Zur Satzung der Stiftung

 

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