Struktur der Stiftung

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Struktur

Die Stiftung ist eine Treuhandstiftung, auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt. Sie wurde durch einen Vertrag zwischen dem Stifter (Zukunftssicherung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung) und dem Treuhänder bzw. Träger (Stiftungsverein Zukunft für Menschen mit Behinderung e.V.) errichtet. Der Stifter übertrug bei der Errichtung der Stiftung das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Nach außen handelt der Treuhänder für die Stiftung. Der Treuhänder wird realisiert über den Stiftungsverein Zukunft für Menschen mit Behinderung e.V., der eigens zu diesem Zweck gegründet wurde.
Die Satzung der Stiftung wurde durch einen Treuhandvertrag zwischen dem Stifter „Zukunftssicherung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung“ und dem Treuhänder „Stiftungsverein Zukunft für Menschen mit Behinderung e.V.“ beschlossen.

Ein Kuratorium, das vom Stifter benannt wird, überwacht die Vergabe von Stiftungsmitteln und die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Es erteilt dem Treuhänder Entlastung und berichtet dem Stifter. Das Kuratorium besteht aus mindestens drei Mitgliedern aus dem Kreis der Vereinsmitglieder des Stifters. Zustifter von Vermögenswerten ab 50.000€ erhalten auf Wunsch einen Sitz im Kuratorium.

Die nicht rechtsfähige Stiftung untersteht keiner behördlichen Stiftungsaufsicht. Beim Finanzamt für Körperschaften wurde die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt und auch bestätigt.

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