Zukunftssicherung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung bietet...

Ein gesellschaftlich akzeptiertes Recht auf volle Teilhabe sichert allen Menschen mit geistiger Behinderung eine gleichberechtigte Zukunft. Den Weg dafür zu bereiten und Menschen mit geistiger Behinderung in Berlin hierzu lebenslange, selbstbestimmte Unterstützung bereitzustellen, ist die Vision der Zukunftssicherung Berlin e.V..

Die Stiftung Zukunftssicherung geistig Behinderter wurde 2001 errichtet. Zweck der Stiftung ist die Sicherung der Wohn- und Lebenssituation älterer Menschen mit geistiger Behinderung. Damit kann den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Wohneinrichtungen des Vereins Zukunftssicherung Berlin e.V. bedarfsgerechte Hilfe gegeben werden, um so ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu sichern. Ein besonderes Anliegen ist das möglichst lebenslange Verbleiben von Menschen mit geistiger Behinderung in ihrem Zuhause, welches sie unter dem Dach der Zukunftssicherung Berlin e. V. gefunden haben. Die Stiftung unterstützt mit finanziellen Mitteln den entstehenden erhöhten Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsbedarf.

Helfen Sie durch eine Zustiftung das Stiftungskapital zu erhöhen oder geben Sie eine Spende zur sofortigen Verwendung, um uns bei der Umsetzung der genannten Ziele zu unterstützen. Selbstverständlich informieren wir unsere Förderer über die Verwendung der uns zugeflossenen Mittel.

Bisher haben wir folgende Projekte unterstützt:

Umbau und Ausstattung des Busses der Wohnstätte Landoltweg/ Brümmerstraße mit ausziehbaren Auffahrrampen

Beschäftigungsangebot für die berenteten Bewohner der Wohnstätte Ahornallee

Tanz- und Bewegungskurse

Massagen

Tagesangebot für Senioren im treffpunktZukunftssicherung

Zuzahlung für Hilfsmittel, die der Sozialhilfeträger nicht mehr übernimmt

 

Die Stiftung Zukunftssicherung geistig Behinderter ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und daher auch von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.
Die Zustiftung zur bestehenden Stiftung, aber auch die Errichtung neuer Stiftungen, wurden durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements", das rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft tritt, verbessert. Die Gesetzesreform hat das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht vereinfacht und Bürokratie abgebaut.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von € 307.000 auf € 1.000.000 und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.

Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht sich auf einheitlich 20 % (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG).

 

Für weitere Fragen zum Stiftungsrecht stehen Ihnen zur Verfügung:


Steuerbüro Wolf-Rüdiger Grunewald
Katharinenstrasse 12, 10711 Berlin
Tel.: 030-89 68 90 18
sowie
Rechtsanwalt und Notar Hans-Michael Schnack
Bundesallee 213/214, 10719 Berlin
Tel.: 030-211 70 34

Der Sitz der Stiftung geistig Behinderter ist:
c/o Zukunftssicherung Berlin e. V.
für Menschen mit geistiger Behinderung
Mierendorffstraße 25 in 10589 Berlin

Die Kontoverbindung lautet:
Stiftung geistig Behinderter
Kto.-Nr. 320 21
BLZ 100 205 00
Bank für Sozialwirtschaft


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Zukunftssicherung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung, Mierendorffstr.25, 10589 Berlin
Tel. 030-345 83 27 / 030-344 57 67, Fax 030-344 93 15,