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Ein gesellschaftlich akzeptiertes Recht auf volle Teilhabe
sichert allen Menschen mit geistiger Behinderung eine gleichberechtigte Zukunft.
Den Weg dafür zu bereiten und Menschen mit geistiger Behinderung in Berlin
hierzu lebenslange, selbstbestimmte Unterstützung bereitzustellen, ist die
Vision der Zukunftssicherung Berlin e.V..
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Die Stiftung Zukunftssicherung geistig Behinderter
wurde 2001 errichtet. Zweck der Stiftung ist die Sicherung der Wohn- und Lebenssituation älterer Menschen mit geistiger Behinderung. Damit kann den Bewohnerinnen und Bewohnern in den
Wohneinrichtungen des Vereins Zukunftssicherung Berlin e.V.
bedarfsgerechte Hilfe gegeben werden, um so ihre Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft zu sichern. Ein besonderes Anliegen ist das möglichst
lebenslange Verbleiben von Menschen mit geistiger Behinderung in ihrem
Zuhause, welches sie unter dem Dach der Zukunftssicherung Berlin e. V.
gefunden haben. Die Stiftung unterstützt mit finanziellen Mitteln den
entstehenden erhöhten Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsbedarf.
Helfen Sie durch eine Zustiftung das Stiftungskapital zu erhöhen
oder geben Sie eine
Spende zur sofortigen Verwendung, um uns bei der Umsetzung der
genannten Ziele zu unterstützen. Selbstverständlich informieren wir
unsere Förderer über die Verwendung der uns zugeflossenen Mittel. |
Bisher haben wir folgende Projekte unterstützt:
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Umbau und Ausstattung des Busses der Wohnstätte Landoltweg/ Brümmerstraße mit ausziehbaren Auffahrrampen |
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Beschäftigungsangebot für die berenteten Bewohner der Wohnstätte Ahornallee |
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Tanz- und Bewegungskurse |
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Massagen |
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Tagesangebot für Senioren im
treffpunktZukunftssicherung |
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Zuzahlung für Hilfsmittel, die der Sozialhilfeträger nicht mehr übernimmt |
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Die Stiftung Zukunftssicherung geistig Behinderter
ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und daher auch von der
Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.
Die Zustiftung zur bestehenden Stiftung, aber auch die Errichtung neuer
Stiftungen, wurden durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements", das rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft tritt,
verbessert. Die Gesetzesreform hat das Gemeinnützigkeits- und
Spendenrecht vereinfacht und Bürokratie abgebaut.
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Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
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Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von € 307.000 auf € 1.000.000 und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr. |
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Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht sich auf einheitlich 20 % (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG). |
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Für weitere Fragen zum Stiftungsrecht stehen Ihnen zur Verfügung: |
Steuerbüro Wolf-Rüdiger Grunewald Katharinenstrasse 12, 10711 Berlin Tel.: 030-89 68 90 18 sowie Rechtsanwalt und Notar Hans-Michael Schnack Bundesallee 213/214, 10719 Berlin Tel.: 030-211 70 34
Der Sitz der Stiftung geistig Behinderter ist: c/o Zukunftssicherung Berlin e. V. für Menschen mit geistiger Behinderung Mierendorffstraße 25 in 10589 Berlin
Die Kontoverbindung lautet: Stiftung geistig Behinderter Kto.-Nr. 320 21 BLZ 100 205 00 Bank für Sozialwirtschaft
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