Spenden

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Spenden und Zustiftungen

Helfen Sie mit einer Spende oder einer Zustiftung .

Unser Spendenkonto:

Stiftung Zukunft für Menschen mit Behinderung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE50 1002 0500 0003 2021 00
BIC BFSWDE33BER

Und bitte vergessen Sie nicht, im Verwendungszweck deutlich Ihren Wunsch anzugeben, Spende oder Zustiftung.
Spendenbescheinigung
Spendenbescheinigungen werden von der Stiftung für Spenden und Zustiftungen ausgestellt.
Eine Spendenbescheinigung wird am Anfang des folgenden Jahres ausgestellt, in dem die Spende erfolgte. Wenn Sie also im Laufe des Jahres 2015 spenden, erhalten Sie eine Spendenbescheinigung im Februar 2016. Auch wenn Sie Dauerspender sind und mehrere Spenden im Laufe des Jahres getätigt haben, erhalten Sie eine einzelne Jahresspendenbescheinigung mit einer genauen Auflistung Ihrer Spendenbeiträge.
Auf Wunsch kann Ihnen eine Spendenbescheinigung auch umgehend zugestellt werden.

Für die Zustellung benötigen wir Ihre Adresse.

Steuerliche Absetzbarkeit
Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar. Die Stiftung ist vom Finanzamt für Körperschaften Berlin als gemeinnützig anerkannt (siehe Abschnitt Transparenz).

Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt. Bei der Einkommensteuererklärung müssen die Spendenquittungen vorgelegt werden. Soweit Spenden die Höchstbeträge übersteigen, können sie in Folgejahre übertragen und innerhalb der Höchstbeträge geltend gemacht werden („Spendenvortrag“). Der Spendenvortrag ist aber nicht vererblich.
Bei Zuwendungen in den Vermögensstock
(Stiftungskapital) bereits bestehender Stiftungen (Zustiftungen) gilt ein
zusätzlicher Höchstbetrag von insgesamt einer Million Euro innerhalb eines
Zehnjahreszeitraums. In diesem Fall besteht ein erweiterter steuerrechtlicher
Sonderausgabenabzug. Bei Zustiftungen in eine gemeinnützige Stiftung können auf
Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun
Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden (§ 10b Abs.
1a S. 1 EStG). Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem üblichen Spendenabzug
möglich

Eine Zustiftung nennt man eine Zuwendung, die in das Vermögen einer Stiftung fließt. Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dauerhaft einer Stiftung zugeführt. Durch die Erhöhung des Stiftungsvermögens können langfristig höhere Erträge erzielt werden, so können die Zwecke der Stiftung nachhaltiger verfolgt werden.
Das Stiftungsvermögen darf nicht verbraucht, sondern muss ertragsbringend angelegt werden. Im Gegensatz zu einer Spende kann eine Zustiftung nicht zeitnah verwendet werden.
Spenden wie auch Erträge aus dem Vermögensstock (Stiftungkapital) werden unmittelbar zur Förderung im Sinne des Stiftungszwecks verwendet.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Spende bzw. Zustiftung. Jede Größenordnung ist willkommen.
– Einmalige Spende
– Regelmäßige Spende
– Online-Spende
– Testamentsspende wie Erbschaft oder Vermächtnis
– Gedenkspende für Trauergäste statt Blumen und Kränzen
– Geschenkspende z.B. an Geburtstagen, Familienfesten
In der Regel sind hohe Beträge, wie vielleicht eine Testamentsspende, als Zustiftung geeignet, um nachhaltig das Vermögen zu stärken und damit höhere Erträge zu erzielen. Beträge bis zu ca. 5.000€ können als Spende besser direkt im Sinne des Stiftungszwecks verwendet werden.
In Niedrigzinszeiten benötigen wir vor allem Spenden. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie zu der Spendenform Fragen haben, wir beraten Sie gern und können Ihnen über unsere Vorhaben berichten.
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